Zugänge zum christlich-islamischen Dialog aus juristischer Perspektive
Allen in Deutschland lebenden Menschen steht Religionsfreiheit zu, damit auch die Ausübung des Bekenntnisses. Diese gilt auch für Religionsgemeinschaften. Angelegenheiten, die sowohl staatliches als auch kirchliche Interessen berühren, sind durch Konkordate und Staatskirchenverträge geregelt, in einigen Bundesländern auch durch Verträge zwischen Land und muslimischen Verbänden. Darüber hinaus streben viele Verbände den Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts an, weil damit verschiedene Hoheitsrechte verbunden sind.